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IV
Kostenerstattung durch die Krankenkassen:
Voraussetzung für die Kostenerstattung der Heileurythmie durch die Krankenkassen ist die Verschreibung des Arztes.
In Deutschland handhaben die Gesetzlichen Krankenkassen die Erstattung noch unterschiedlich: Teilweise werden die Behandlungen vollständig übernommen, einige Kassen beteiligen sich an den Kosten und ein Teil lehnt die Kostenübernahme ab, was auch regional bei derselben Kasse unterschiedlich gehandhabt werden kann. Nach dem von der Securvita erstrittenen Urteil des Bundessozialgericht vom 22.03.05 (Az:B 1 A 1/03 R) ist die Heileurythmie von der Erstattung jedenfalls nicht ausgeschlossen.
In der Schweiz ist seitens des Klienten eine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin notwendig, um eine Heileurythmiebehandlung von der Krankenversicherung ersetzt zu bekommen.
Wenn Sie über eine Behandlung nachdenken, informieren Sie sich bezüglich der Erstattung daher bitte vorab bei Ihrer Krankenkasse. Infomaterial zu den erstattenden Krankenkassen und zur Rechtslage stellt auch der Berufsverband der Heileurythmisten in Deutschland zur Verfügung (BVHE). Unten sind Links mit den aktuellen Aufstellungen eingefügt, die der Verband "Gesundheit Aktiv" zur Verfügung stellt.
Merkblätter für die Krankenkassen:
Für die Schweiz vom Schweizer Berufsverband:
http://www.heileurythmie.ch/fileadmin/redaktion/PDF/HEBV-
Für Deutschland vom Deutschen Berufsverband:
http://www.berufsverband-
Aktuell liegen die Behandlungskosten bei mir
in Deutschland bzw für deutsche Versicherte ___________________________________ 70.-
in der Schweiz bzw für in der Schweiz versicherte________________________________140 SFR für eine Behandlung
Ein Behandlungszyklus umfaßt 10-
Deutsche Krankenkassen, die die Heileurythmie erstatten (Stand Anfang 2013):
(Aufstellung von "gesundheit-
Gesetzliche Krankenkassen: http://www.gesundheit-
Private Krankenkassen: http://www.gesundheit-
Zusatzversicherungen: http://www.gesundheit-